Nabu Gruppe Wächtersbach

- von Karl-Richard Licht -

Rettung der letzten verbliebenen Hohlwege unserer Heimat

 

Seit langer Zeit hat sich der NABU Wächtersbach zur Aufgabe gesetzt, die letzten, noch nicht verfüllten Hohlwege, für die Nachwelt zu erhalten und bereits öfters die Bevölkerung dazu

aufgerufen, einer weiteren Verfüllung Einhalt zu bieten.

 

Erinnerung

Rote Hohl, Neudorf 1984 Schutthalde mit 2.300 Pflanzen aller Art saniert.

Gäßcheshohl, Aufenau gesäubert und ökologisch aufgewertet; und viele andere Bereiche

 

Leider stellten die Mitglieder des Nabu und andere Naturfreunde ständig fest, dass die Initiativen hierzu, also das wiederholte Säubern und Aufwerten der Hohlwege manchem Zeitgenossen noch gar nicht aufgefallen ist, da immer wieder Müll und Gartenabfall "wild" in diesen Bereichen einfach abgelagert wird.

 

Dass dies jahrzehntelang die übliche Abfallbeseitigung war – die vor der Zeit einer geordneten Mühlabfuhr als normal galt - lässt sich nicht mehr zurückdrehen.

Allerdings gab es zu dieser Zeit nicht derartig riesigen Verpackungsabfall aus Kunststoffen, der dazu noch teilweise bis zu 5o Jahre und länger unsere Böden belastet.

Dies sollte doch heute der Vergangenheit angehören!

 

Die Hohle ist uralter Wesenszug der Spessartlandschaft und des angrenzenden südlichen Vogelberges.

Über Jahrhunderte hinweg wurden die Hohlwege durch Befahren und Viehtrieb mit nach-

folgender Erosion eingetieft. Desweiteren dienen sie als Wasserauffangbecken bei über-

mäßigem Niederschlag.

 

Für unsere Landschaft besitzen die Hohlwege Denkmalcharakter in mehrfacher Weise:

 

Kulturdenkmal als alte bis urzeitliche Verkehrswege und Viehtriebe

 

Denkmäler jahrhundertelanger bäuerlicher Tätigkeit in Feld und Flur

Denkmal und Refugium für die sich oft in enger Vielfalt natürlich

einstellende Vegetation.

Tierrefugium für Insekten, Weichtiere, Lurche und Kriechtiere, Kleintiere

und sehr vielen, oft seltenen Vogelarten.

Für die Landschaft heute als letzte Gehölz und Heckenzeile.

 

Aus diesen Gründen und aufgrund ihrer natürlichen Wasserregulierung, sind die verbliebenen Hohlwege gesetzlich geschützt. Jede Verfüllung ist eine Zuwiderhandlung gegen das hessische Natur-schutzgesetz und wird mit hohen Strafen geahndet.

 

Trotz Müllabfuhr, Sperrmüllabholung und die Möglichkeit der Kompostierung, wird nach wie vor von manchen Zeitgenossen die Hohle als Müllkippe benutzt. Auch das Argument "es sind ja nur Gartenabfälle" entbehrt jeder Grundlage, da die ursprüngliche Bodensubstanz zerstört wird und der Hohlweg letztendlich nach und nach doch verfüllt wird.

 

Wenn wir uns alle bemühen, können wir die letzten Naturareale für unsere Nachwelt erhalten.

Noch ist es nicht zu spät !