NABU Gruppe Wächtersbach

Wiesenknopf-Ameisenbläuling

von Karl-Richard Licht:

Foto: Isabeau Wagner (Wiesenbläuling entdeckt in Gelnhausen-Höchst)
Foto: Isabeau Wagner (Wiesenbläuling entdeckt in Gelnhausen-Höchst)

Bläuling:

Familie kleiner bis mittelgroßer Schmerlinge mit blauen, auch braunen oder orange-roten, zum Teil "schillernden" Flügeloberteilen.

In diese Schmetterlingsgruppe gehört auch der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling.

Dieser hat im Main-Kinzig-Kreis in der Kinzigaue und den Seitentälern der Kinzig auf extensiv genutzten Wiesen, nicht jedoch auf "Vielschnittwiesen" noch einigermaßen gute Lebensräume.

Aus diesem Grunde tragen wir vor Ort eine Verantwortung für den Erhalt dieser Art!

 

Problematik:

Die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge sind nach EU-Recht zu schützende Arten, auch außerhalb von dafür ausgewiesenen Schutzgebieten. Der Bläuling ist in seinem Lebenszyklus auf den Großen Wiesenknopf und bestimmte Wiesenameisen angewiesen. Die Weibchen legen ihre Eier in den Blüten dieser Pflanze ab. Daher ist es für die Entwicklung des Bläulings wichtig, dass in dieser Zeit die Wiesen nicht komplett gemäht werden.

Nach einer gewissen Zeit verlassen die Raupen der Bläulinge die Blüten und leben bis zur Verpuppung in den Nestern der Wiesenameisen. Hier werden sie wie die eigene Brut gepflegt, obwohl sie sich bis zur Verpuppung von den Eiern und den Larven der Ameisenwirte ernähren. Nach dem Schlüpfen aus der Puppe, muss der Schmetterling schnellstens das Ameisennest verlassen.

 

Die Phase der Eiablage und der Entwicklung in den Blüten des Großen Wiesenknopfs erstreckt sich von Mitte Juni bis Ende August.

Werden die Wiesen mit Vorkommen von Ameisenbläulingen rechtzeitig gemäht (Anfang bis Ende Juni), so kann die Entwicklung der Schmetterlinge ungestört verlaufen, da der Wiesenknopf dann nach der 1. Mahd zur Blüte kommt.

Verzögert sich die 1. Nutzung aufgrund einer Schlechtwetterperiode bis in den Juni, so besteht die Gefahr, dass Eier oder Jungraupen schon in den blühenden Wiesenknopfpflanzen zerstört werden!

 

Vorschlag bei verspäteter Mahd:

Für den Schutz des Bläulingsbestandes bei verspäteter Mahd wäre das Belassen eines ungemähten Randstreifens von etwa 4 m Breite wünschenswert. So stünden wenigsten Teilflächen der Wiese für die Schmetterlinge (neben anderen Kleintieren) zur Verfügung. Die Randstreifen werden dann bei der 2. Mahd wieder gemäht. Diese Vorgehensweise bezüglich einer möglichen Nutzung müsste dann mit den Bewirtschaftern besprochen, bzw. vereinbart werden.

 

Das heißt zusammengefasst:

* Nutzung bis Ende Juni - OK.

* Nutzung später - wetterbedingt - Randstreifen verhandeln

* Von Mitte bis Ende Juni und bis Ende August Wiesen mit Großem Wiesenknopf ruhen lassen

* Nach Ende August 2. Mahd. a

 

Mit naturverbundenem Gruß,

 

Ihr Karl-Richard Licht